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Für Privatpatienten mit Rezept:
So kommen Privatpreise für Patienten der PKV zustande !
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie z. B. im ärztlichen Bereich vereinbart wurde, existiert im Heilmittelbereich nicht.
Daher müssen die Preise zwischen Privatpatient und Therapeut frei vereinbart werden.
Wird eine Therapie ohne Preisvereinbarung durchgeführt und gibt es später Streit über die Höhe der Vergütung, wird von den Gerichten der allgemein übliche Preis zu Grunde gelegt.
In Deutschland hat es sich bundesweit eingebürgert eine Preisbildung nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte zu gestalten.
Dabei werden die Tarife der Ersatzkassen (VdAK) als Ausgangssatz herangezogen und mit verschiedenen Faktoren multipliziert.
Die angewandten Faktoren liegen üblicherweise zwischen dem 1,6-fachen und dem 2,6-fachen Ausgangssatz.
In Einzelfällen werden aber auch Honorare darüber hinaus vereinbart. Der Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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